Unser September-Newsletter
24. September 2021Unser Dezember-Newsletter
20. Dezember 2021Unser Oktober-Newsletter
Steuertipps zum Jahresende
Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde
Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde sind bis 35 EUR brutto steuerlich abzugsfähig. Der Beschenkte muss das Geschenk grundsätzlich zum Sachwert versteuern. Da dies natürlich nicht erwünscht ist, gibt es die Möglichkeit für den schenkenden
Unternehmer, das Geschenk pauschal mit 30% zu versteuern und damit die Besteuerung beim Beschenkten zu verhindern.
Weihnachtsfeier mit den Mitarbeitern: Der Fiskus isst mit
Pro Mitarbeiter dürfen die Kosten für die Weihnachtsfeier höchsten 110 EUR brutto betragen. Auch hier gilt: Bei Überschreitung des Freibetrags kann der Arbeitgeber mit der Übernahme einer Pauschalsteuer (25% für den übersteigenden Betrag) die Versteuerung beim Mitarbeiter verhindern.
Verschiebung der Zahlung von Einnahmen und Ausgaben
Wer zum Jahresende den Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, kann durch Verschiebung der Zahlungen von Lieferantenrechnungen und Kunden/Patientenzahlungen ganz legitim seinen Jahresgewinn beeinflussen und damit die Steuerlast ins neue Jahr verschieben. Bitte sprechen Sie uns an!
Einmalzahlung RÜRUP-Rente
Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Einmalzahlung in die RÜRUP-Rente (Schicht 1) noch im Dezember eventuell Ihre steuerlich geförderten Höchstbeträge voll ausnutzen können. Beiträge zum Versorgungswerk werden darauf ebenfalls angerechnet, bitte
sprechen Sie uns an.
Vorgezogene Zahlung Krankenversicherungsbeitrag 2022
Wenn Sie den privaten Krankenversicherungsbeitrag für 2022 noch bis Mitte Dezember 2021 im Voraus bezahlen, bekommen Sie nicht nur einen Rabatt von Ihrer Versicherung (ca. 3%) sondern möglicherweise auch Vorteile in der Abzugsfähigkeit Ihrer sonstigen Versicherungsbeiträge im Jahr 2022, da diese grundsätzlich abzugsfähigen sonstigen Versicherungsbeiträge (LV/HV/UV) durch die
vorgezogene Zahlung des Krankenversicherungsbeitrag erstmals Auswirkung hätten.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach oder sprechen Sie uns an.
Degressive Abschreibung als Investitionsanreiz
Für Investitionen in Ihrer Praxis oder in Ihrem Betrieb können Sie noch bis Ende 2021 die sogenannte degressive Abschreibung nutzen. Das gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, also für Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Der Vorteil: höhere Abschreibungen verringern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Bitte sprechen Sie uns an!
Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020
Bitte denken Sie daran, uns baldmöglichst alle nötigen Unterlagen zur Erstellung der Jahresabschlüsse und/oder Einkommensteuererklärungen 2020 einzureichen, damit eine fristgerechte Bearbeitung stattfinden kann.
Personelle Veränderung in der Kanzlei
Wir freuen uns sehr, unsere neuen Kollegen Herrn Stephan Kurz sowie unseren Studenten Herrn Stefan Link in unserem Team begrüßen zu können. Herr Kurz verstärkt unser Team in den Bereichen der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Wir wünschen den beiden einen guten
Start und viel Erfolg.