
Unser Oktober-Newsletter
26. Oktober 2021
Ab dem 01. Januar 2022 tritt die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % zu jeder betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen, wenn diese in Form einer arbeitnehmerfinanzierten Versicherung einer sogenannten Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt. Dies gilt auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden.
Standardmäßig werden wir diese rechtliche Neuerung mit der sogenannten Inklusiv-Methode umsetzen. Dadurch bleibt der monatliche Versicherungsbeitrag gleich lediglich der Entgeltumwandlungsbetrag vermindert sich zugunsten der Arbeitnehmer.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Lohnsachbearbeiter gerne zur Verfügung.