Unser Dezember-Newsletter
Wichtige Lohnänderungen ab 2022
Zuschusspflicht in der betrieblichen Altersversorgung (baV)
Ab dem 01. Januar 2022 tritt die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % zu jeder betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen, wenn diese in Form einer arbeitnehmerfinanzierten Versicherung einer sogenannten Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt. Dies gilt auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden.
Standardmäßig werden wir diese rechtliche Neuerung mit der sogenannten Inklusiv-Methode umsetzen. Dadurch bleibt der monatliche Versicherungsbeitrag gleich lediglich der Entgeltumwandlungsbetrag vermindert sich zugunsten der Arbeitnehmer.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Lohnsachbearbeiter gerne zur Verfügung.
Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze ab Januar 2022 von 44 EUR auf 50 EUR
Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR auf 50 EUR zum 01. Januar 2022 beschlossen. Somit ist ein steuerfreies Gehaltsextra als Sachbezug von bis zu 600 EUR pro Jahr und Mitarbeiter möglich.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Zum 1. Januar 2022 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 EUR auf 9,82 EUR pro Stunde.