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8. November 2023Sonder-Newsletter
8. November 2023Anhebung gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2024 und dessen Auswirkungen
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 01.01.2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde steigen und ab dem 01.01.2025 auf 12,82 Euro. Im Zuge dessen steigt auch die Minijobgrenze ab 2024 auf 538 Euro statt bisher 520 EUR.
Bitte beachten!: „Minijobber“ dürfen bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten. Halten sich Arbeitgeber nicht an diese Grenze, entfällt das Privileg der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Entrichtet der Arbeitgeber dann keine Sozialversicherungsbeiträge, drohen ihm hohe Nachforderungen und Bußgelder.
Wachstumschancengesetz
Im Juni 2023 wurde der Entwurf des Wachstumschancengesetzes veröffentlicht. Es soll die allgemeine wirtschaftliche Situation für deutsche Unternehmen verbessern, zu Investitionen anregen sowie das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfachen.
Die wichtigsten geplanten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst, um entsprechende Weichen zu stellen:
Anhebung der inländischen Verpflegungspauschalen ab 01.01.2024
Für eine 24-stündige Abwesenheit bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit soll die Verpflegungspauschale von bisher 28 Euro auf 30 Euro angehoben werden. Bei einer Abwesenheit von über 8 Stunden sowie für den An-/Abreisetage bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten soll die Verpflegungspauschale von 14 Euro auf 15 Euro erhöht werden.
Anhebung der Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde
Die Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde (Nichtarbeitnehmer) soll ab 2024 von 35 Euro auf 50 Euro angehoben werden.
Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen
Der Freibetrag für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter für Betriebsveranstaltungen soll von aktuell 110 Euro auf 150 Euro angehoben werden.
Buchführungspflicht
Die Buchführungspflicht nach § 141 AO soll zukünftig erst ab einem Gewinn von 80.000 Euro statt bisher 60.000 Euro bestehen.
Ausdehnung des Verlustrücktrag
Der steuerliche Verlustrücktrag wird bis drei Jahre rückwirkend statt bisher 2 Jahre möglich sein für Verluste ab 2024.
Abschreibung:
Einführung einer Superabschreibung für Unternehmen, bis zu einem Gewinn von 200.000 EUR/Jahr. 50% Sonderabschreibung nach § 7g EStG statt bisher 20% für Unternehmen bis zu einem Gewinn von 200.000 EUR/Jahr für Anschaffungen ab 2024.
Poolabschreibung bei Anschaffungen bis 5.000 EUR/Nutzungsdauer pauschal 3 Jahre für Anschaffungen ab 2024.
Zeitlich begrenzte Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung von 01.10.2023-31.12.2024
6 % Abschreibung für neu errichtete Vermietungsobjekte mit Baugenehmigung nach dem 30.09.2023 zur Förderung des privaten Wohnungsbaus.
Elektroautos:
Erhöhung der Grenze des Bruttolistenpreises von 60.000 Euro auf 80.000 Euro für die Gewährung der verminderten privaten Zurechnung für Privatfahrten auf ¼ des Bruttolistenpreises. Gilt für Elektroautos, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden.