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24. Juli 2023Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023:
Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich!
Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, wird ab 01. Juli 2023 der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Der Bundestag hat das Gesetz am 26.05.2023 beschlossen.
Folgende Beitragssätze sind ab dem 01. Juli 2023 vorgesehen:
Beitrag für | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
Kinderlose | 4,00% | 2,30% | 1,70% |
Eltern mit einem Kind | 3,40% | 1,70% | 1,70% |
Eltern mit 2 Kindern | 3,15% | 1,45% | 1,70% |
Eltern mit 3 Kindern | 2,90% | 1,20% | 1,70% |
Eltern mit 4 Kindern | 2,65% | 0,95% | 1,70% |
Eltern mit 5 und mehr Kindern | 2,40% | 0,70% | 1,70% |
Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Notwendige Vorbereitungen für Arbeitgeber:
Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, uns die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder sowie deren Alter mitzuteilen. Um den Vorgang so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir hierzu ein Formular erstellt, welches Sie der E-Mail entnehmen können.
Bitte lassen Sie uns das beigefügte Formular von all Ihren Mitarbeiter/innen ausfüllen, unterschreiben und senden es sowie die Kopie des Nachweises der Elterneigenschaft spätestens mit den Lohnabrechnungsdaten Juli 2023 an uns zurück. Nur so kann eine korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 7/2023 sichergestellt und Nachberechnungen vermieden werden.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Ihre Lohnsachbearbeiterin wenden.