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Hohe Steuerzinsen sind laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig
Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase für den Zeitraum ab 2014 für verfassungswidrig erklärt worden. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen wie auch auf -erstattungen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Es ordnete eine rückwirkende Korrektur an, die allerdings nur alle noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 betrifft. Bis zum Jahr 2018 sei demnach das bisherige Recht noch anwendbar. Ab 2019 dürften Zinsen damit nicht mehr wie bisher mit 6% p.a. berechnet werden. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, bis Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen.
Rückzahlungen vom Finanzamt wird es damit nur in Fällen geben, in denen ab 2019 Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind. Gleiches gilt für Erstattungen. Hier kann es vorkommen, dass Steuerzahler im Einzelfall die durch den Zinsertrag in der Vergangenheit erhöhten Summen anteilig zurückzahlen müssen. Da die Bescheide 2019 grundsätzlich dies bezüglich einen Vorläufigkeitsvermerk enthalten, wird in den meisten Fällen eine Erstattung erfolgen.
Das Bundesministerium wird zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zügig die Vorbereitungen treffen, um die Neuregelung und die Entscheidung bis zum 31.Juli 2022 umzusetzen. Wir halten Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden und informieren Sie aktuell!
Personelle Veränderung in der Kanzlei
Wir freuen uns sehr, unsere neue Kollegin Frau Nicole Scharf in unserem Team begrüßen zu können. Frau Scharf wird im Bereich der Finanzbuchhaltung eingesetzt. Wir wünschen Ihr einen guten Start und viel Erfolg.