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Lügen haben kurze Beine – Folgen des Subventionsbetrugs beim Bezug von Kurzarbeitergeld
Das Instrument der Kurzarbeit befindet sich in Deutschland im Dauereinsatz. Viel Geld, das viele Arbeitsplätze rettet. Leider werden mit diesem Mittel auch viele Betrugsfälle entstehen. Im untenstehenden Beitrag möchten wir Sie auf die haftungs- und strafrechtlichen Risiken beim unrechtmäßigen Bezug von Kurzarbeitergeld hinweisen.
Ihr Team STEUERrat
Claudia Himmelsbach und Andrea Eck
Haftungs- und strafrechtliche Risiken für Unternehmer und Arbeitnehmer beim Bezug von Kurzarbeitergeld
Die Agentur für Arbeit wird im Nachgang zum KUG-Zeitraum umfangreiche Prüfungen vornehmen, um unrechtmäßige Beantragungen zurückzufordern und Bescheide endgültig veranlagen zu können.
Gegenstand dieser Abschlussprüfung werden verstärkt folgende Punkte sein:
o Überprüfung des Umfangs des Arbeitsausfalls. Dieser könnte möglicherweise über entstandene Lücken im Terminbuch nachgewiesen werden.
o Prüfung der ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung der Kurzarbeit.
Dazu gehört zum Beispiel der Nachweis über die Einbringung von Resturlaubsansprüchen.
o Vorlage der vollständigen Personalunterlagen.
Insbesondere nachvollziehbare Stundenaufschriebe sowie Urlaubskonten müssen der Prüfungsstelle vorgelegt werden. Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bereiten derzeit vorausschauend alle Unterlagen vor, die uns zur Verfügung stehen oder eventuell noch von Ihnen benötigt werden.
Wird ein Arbeitsausfall angezeigt, um Kurzarbeitergeld zu erhalten, obwohl dieser Arbeitsausfall tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht in dem angezeigten Umfang eingetreten ist, liegt Subventionsbetrug vor. Letztlich könnte es auch möglich sein, dass nicht nur der Arbeitgeber sondern auch der Arbeitnehmer strafrechtlich belangt wird, soweit er wissentlich bei der Fälschung mitwirkt. Das Höchstmaß an Strafe liegt für den Einzelfall bei 5 Mio. EUR.
Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, bitten wir Sie sich möglichst vor den anstehenden Prüfungen bei uns zu melden.