Unser April-NewsletterUnser April-NewsletterUnser April-NewsletterUnser April-Newsletter
  • Home
  • Kanzlei
  • Leistungen
  • Mandant Online
  • Aktuelles
    • STEUERrat News
    • STEUERnews für Ärzte
    • STEUERnews für Mandanten
    • Anmeldung Newsletter
  • Karriere
  • Kontakt
✕

Unser April-Newsletter

  • Startseite
  • Aktuelles
  • News
  • Unser April-Newsletter
Unser März-Newsletter
25. März 2021
Unser Mai-Newsletter
1. Juli 2021

Unser April-Newsletter

Lügen haben kurze Beine – Folgen des Subventionsbetrugs beim Bezug von Kurzarbeitergeld

Das Instrument der Kurzarbeit befindet sich in Deutschland im Dauereinsatz. Viel Geld, das viele Arbeitsplätze rettet. Leider werden mit diesem Mittel auch viele Betrugsfälle entstehen. Im untenstehenden Beitrag möchten wir Sie auf die haftungs- und strafrechtlichen Risiken beim unrechtmäßigen Bezug von Kurzarbeitergeld hinweisen.

Ihr Team STEUERrat
Claudia Himmelsbach und Andrea Eck

Haftungs- und strafrechtliche Risiken für Unternehmer und Arbeitnehmer beim Bezug von Kurzarbeitergeld

Die Agentur für Arbeit wird im Nachgang zum KUG-Zeitraum umfangreiche Prüfungen vornehmen, um unrechtmäßige Beantragungen zurückzufordern und Bescheide endgültig veranlagen zu können.

Gegenstand dieser Abschlussprüfung werden verstärkt folgende Punkte sein:

o             Überprüfung des Umfangs des Arbeitsausfalls. Dieser könnte möglicherweise über entstandene Lücken im Terminbuch nachgewiesen werden.

o             Prüfung der ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung der Kurzarbeit.

Dazu gehört zum Beispiel der Nachweis über die Einbringung von Resturlaubsansprüchen.

o             Vorlage der vollständigen Personalunterlagen.

Insbesondere nachvollziehbare Stundenaufschriebe sowie Urlaubskonten müssen der Prüfungsstelle vorgelegt werden. Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bereiten derzeit vorausschauend alle Unterlagen vor, die uns zur Verfügung stehen oder eventuell noch von Ihnen benötigt werden.

Wird ein Arbeitsausfall angezeigt, um Kurzarbeitergeld zu erhalten, obwohl dieser Arbeitsausfall tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht in dem angezeigten Umfang eingetreten ist, liegt Subventionsbetrug vor. Letztlich könnte es auch möglich sein, dass nicht nur der Arbeitgeber sondern auch der Arbeitnehmer strafrechtlich belangt wird, soweit er wissentlich bei der Fälschung mitwirkt. Das Höchstmaß an Strafe liegt für den Einzelfall bei 5 Mio. EUR.

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, bitten wir Sie sich möglichst vor den anstehenden Prüfungen bei uns zu melden.

Ähnliche Beiträge

30. November 2022

Unser Oktober-Newsletter


Mehr erfahren
30. November 2022

Unser September-Newsletter


Mehr erfahren
30. November 2022

Unser August-Newsletter


Mehr erfahren

Kontaktieren Sie uns

Wir sind für Sie erreichbar!

07721 / 40 618 0

steuer@steuer-rat.com

Ihr Weg zu uns

Albert-Schweitzer-Str. 16

78052 Villingen-Schwenningen

Deutschland

Nichts mehr verpassen

  • Unser Oktober-Newsletter
  • Unser September-Newsletter
  • Unser August-Newsletter

Auf Instagram folgen

Unfassbar… liebes Finanzamt, wer bezahlt uns den Unfassbar… liebes Finanzamt, wer bezahlt uns den Aufwand, diesen unnötigen Papierkrieg zu verwalten? 😠 Baden-Württemberg hat sich entschieden, Anpassungsbescheide wegen der Kürzung der 300 EUR ENERGIEPREISPAUSCHALE, die am Ende noch im Steuerbescheid 2022 nachversteuert wird, zu versenden. Etwas absurd, eine Pauschale brutto auszubezahlen, um sie später nachzuversteuern, Bescheide in Papier zu erstellen und per Post zu versenden… wo ist da die Einsparung lieber Gesetzgeber… ?? Übrigens hat unser Gesetzgeber für diese Regelung nur 6 neue Steuerparagraphen §§§ eingefügt. 👍👏👏
Weihnachten darf für unsere Mitarbeiter kommen… Weihnachten darf für unsere Mitarbeiter kommen… 🎄✨und wir schenken euch den morgigen Tag um runterzukommen! 💝 D A N K E für eure großartige Unterstützung 2021!
Das Steuerrecht begeistert dich? Fachkompetent und Das Steuerrecht begeistert dich? Fachkompetent und Zuverlässigkeit, Teamwork und Flexibilität zeichnen dich aus? 
Dann bist du genau richtig hier... lies weiter:

Wir suchen genau DICH als ausgebildeten Steuerfachangestellten/Finanzbuchhalter m/w/d (Teilzeit/Vollzeit) 

Deine Benefits in unserer Kanzlei:

Tolles Arbeitsklima sowie respektvollem Umgang auf Augenhöhe miteinander

Langfristige berufliche Perspektiven

Interessante und abwechslungsreiche Aufgaben 📊

Flexible Arbeitszeiten und Möglichkeit von Homeoffice 👩🏽‍💻

Modernst ausgestatteter Arbeitsplatz 💻

Stetige Optimierung digitaler Prozesse 💡

Leistungsgerechte, gute Bezahlung deiner Arbeit ist für uns selbstverständlich

Wohlfühl-Add ons: Massage am Arbeitsplatz 💆🏽‍♀️, gemeinsames Kochen 👨🏻‍🍳🥞, tolle Ausflüge und und und…

Wenn du Lust hast, dich bei und mit uns weiterzuentwickeln, dann bewirb dich jetzt per E-Mail unter
▶️ steuer@steuer-rat.com oder direkt per Onlinebewerbung 
▶️ Link in Bio

Wir freuen uns auf dich!
Dein Team STEUERrat
Das ganze Team STEUERrat wünscht euch schöne und Das ganze Team STEUERrat wünscht euch schöne und besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! 🎄🎁 
#froheweihnachten#kleineauszeit#steuerberater#himmelsbachundpartner#villingenschwenningen
#firmenlaufvs2020#vsläuft#runforfun#afterworkspor #firmenlaufvs2020#vsläuft#runforfun#afterworksport#steuerrat#himmelsbachundpartner#villingenschwenningen
Herzlichen Glückwunsch! 🥂🎉 Nach erfolgrei Herzlichen Glückwunsch! 🥂🎉

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung ist unsere liebe Christine jetzt Bachelor of Arts! 👩🏼‍🎓

Wir sind sehr stolz und freuen uns auf die weitere gemeinsame Zeit mit dir! 🙂

#steuerfachwirtin#2020#herzlichenglückwunsch#steuerrat#himmelsbachundpartner#villingenschwenningen
Komm in unser TEAM! Bei uns erwartet dich ein mo Komm in unser TEAM! 

Bei uns erwartet dich ein motiviertes, familiäres Team mit zwei aufgeschlossenen, engagierten Chefinnen. 

Deine Benefits in unserer Kanzlei: 
▶️ attraktive und flexible Arbeitszeiten
▶️ Teilzeit- und Homeoffice Modelle
▶️ digitale Kanzlei
▶️ergonomischer Arbeitsplatz
▶️viele Wohlfühl-Add ons: wöchentliche Massage am Arbeitsplatz 💆🏼‍♀️, gemeinsames Kochen und Essen, tolle Betriebsausflüge und und und...

Bist du neugierig geworden? 
Dann bewirb dich jetzt per E-Mail an steuer@steuer-rat.com oder direkt per Onlinebewerbung.
➡️ Link in Bio

Wir freuen uns auf Dich!
Juhuu, wir sind auch dieses Jahr wieder dabei 🎉 Juhuu, wir sind auch dieses Jahr wieder dabei 🎉🎊
Bereits zum 6. Mal in Folge wurden wir von FOCUS MONEY als Top Steuerberater ausgezeichnet 👩🏼‍💻👩🏽‍💻🏅
#topsteuerberater2020#focusmoney#steuern#steuerberater#himmelsbachundpartner#villingenschwenningen
Sprachlos... was für eine wahnsinns Überraschung Sprachlos... was für eine wahnsinns Überraschung von unseren beiden Chefinnen heute! 😍 Tausend Dank! 💖#sprachlosvorfreude#dankedankedanke#team#happythursday#steuerberater#steuerkanzlei#himmelsbachundpartner#villingenschwenningen
© 2021 STEUERrat Himmelsbach & Partner
  • Impressum
  • Datenschutz
  • By planb.

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität und den Inhalt dieser Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten.

Sie können mehr darüber erfahren, welche Cookies wir verwenden, oder sie unter Einstellungen deaktivieren.

STEUERrat Himmelsbach & Partner
Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.

Cookie-Richtlinie

Mehr Informationen über unsere Cookie-Richtlinien finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.