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16. März 2023

Steuertipps zum Jahresende

Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde

Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde sind bis 35 EUR brutto steuerlich abzugsfähig. Der Beschenkte muss das Geschenk grundsätzlich zum Sachwert versteuern. Da dies natürlich nicht erwünscht ist, gibt es die Möglichkeit für den schenkenden Unternehmer, das Geschenk pauschal mit 30% zu versteuern und damit die Besteuerung beim Beschenkten zu verhindern.

Weihnachtsfeier mit den Mitarbeitern: Der Fiskus isst mit

Pro Mitarbeiter dürfen die Kosten für die Weihnachtsfeier höchsten 110 EUR brutto betragen. Auch hier gilt: Bei Überschreitung des Freibetrags kann der Arbeitgeber mit der Übernahme einer Pauschalsteuer (25% für den übersteigenden Betrag) die Versteuerung beim Mitarbeiter verhindern.

Verschiebung der Zahlung von Einnahmen und Ausgaben

Wer zum Jahresende den Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, kann durch Verschiebung der Zahlungen von Lieferantenrechnungen und Kunden/Patientenzahlungen ganz legitim seinen Jahresgewinn beeinflussen und damit die Steuerlast ins neue Jahr verschieben. Bitte sprechen Sie uns an!

Einmalzahlung RÜRUP-Rente

Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Einmalzahlung in die RÜRUP-Rente (Schicht 1) noch im Dezember eventuell Ihre steuerlich geförderten Höchstbeträge voll ausnutzen können. Beiträge zum Versorgungswerk werden darauf ebenfalls angerechnet, bitte sprechen Sie uns an.

Vorgezogene Zahlung Krankenversicherungsbeitrag 2023

Wenn Sie den privaten Krankenversicherungsbeitrag für 2023 noch bis Mitte Dezember 2022 im Voraus bezahlen, bekommen Sie nicht nur einen Rabatt von Ihrer Versicherung (ca. 3%) sondern möglicherweise auch Vorteile in der Abzugsfähigkeit Ihrer sonstigen Versicherungsbeiträge im Jahr 2023, da diese grundsätzlich abzugsfähigen sonstigen Versicherungsbeiträge (LV/HV/UV) durch die vorgezogene Zahlung des Krankenversicherungsbeitrag erstmals Auswirkung hätten.


Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach oder sprechen Sie uns an.

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Unfassbar… liebes Finanzamt, wer bezahlt uns den Unfassbar… liebes Finanzamt, wer bezahlt uns den Aufwand, diesen unnötigen Papierkrieg zu verwalten? 😠 Baden-Württemberg hat sich entschieden, Anpassungsbescheide wegen der Kürzung der 300 EUR ENERGIEPREISPAUSCHALE, die am Ende noch im Steuerbescheid 2022 nachversteuert wird, zu versenden. Etwas absurd, eine Pauschale brutto auszubezahlen, um sie später nachzuversteuern, Bescheide in Papier zu erstellen und per Post zu versenden… wo ist da die Einsparung lieber Gesetzgeber… ?? Übrigens hat unser Gesetzgeber für diese Regelung nur 6 neue Steuerparagraphen §§§ eingefügt. 👍👏👏
Weihnachten darf für unsere Mitarbeiter kommen… Weihnachten darf für unsere Mitarbeiter kommen… 🎄✨und wir schenken euch den morgigen Tag um runterzukommen! 💝 D A N K E für eure großartige Unterstützung 2021!
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Juhuu, wir sind auch dieses Jahr wieder dabei 🎉 Juhuu, wir sind auch dieses Jahr wieder dabei 🎉🎊
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