
Unser September-Newsletter
30. November 2022
Unser November-Newsletter
16. März 2023Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer
Das Bundeskabinett hat die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 EUR auf den Weg gebracht.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit die Prämie bis Ende 2024 an Ihre Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen.
Die Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie sind vergleichbar mit der sogenannten „Corona Prämie“. Es müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Zahlung innerhalb des Begünstigungszeitraum, also von 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024
- maximal ein Betrag von 3.000 EUR, wobei eine Aufteilung in mehreren Einzelbeträgen möglich ist
- die Sonderleistung kann auch in Sachwerten erfolgen
- die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.
In jedem Fall ist darauf zu achten, dass gegenüber dem Arbeitnehmer erklärt wird, dass die Zahlung freiwillig erfolgt und auch in Zukunft keine Ansprüche des Arbeitnehmers begründet werden sollen. Eine entsprechende Mustervereinbarung finden Sie in der Anlage.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Lohnsachbearbeiter gerne zur Verfügung.
Fristverlängerung Grundsteuererklärung
Die Frist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Bisher endete die Abgabefrist am 31. Oktober 2022.
Ihr Team STEUERrat
Claudia Himmelsbach und Andrea Eck