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8. November 2023Unser Dezember-Newsletter
19. Januar 2024Steuertipps zum Jahresende
Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde
Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde sind bis 35 EUR brutto steuerlich abzugsfähig. Der Beschenkte muss das Geschenk grundsätzlich zum Sachwert versteuern. Da dies natürlich nicht erwünscht ist, gibt es die Möglichkeit für den schenkenden Unternehmer, das Geschenk pauschal mit 30% zu versteuern und damit die Besteuerung beim Beschenkten zu verhindern.
Weihnachtsfeier mit den Mitarbeitern: Der Fiskus isst mit
Pro Mitarbeiter dürfen die Kosten für die Weihnachtsfeier höchsten 110 EUR brutto betragen. Auch hier gilt: Bei Überschreitung des Freibetrags kann der Arbeitgeber mit der Übernahme einer Pauschalsteuer (25% für den übersteigenden Betrag) die Versteuerung beim Mitarbeiter verhindern.
Verschiebung der Zahlung von Einnahmen und Ausgaben
Wer zum Jahresende den Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, kann durch Verschiebung der Zahlungen von Lieferantenrechnungen und Kunden/Patientenzahlungen ganz legitim seinen Jahresgewinn beeinflussen und damit die Steuerlast ins neue Jahr verschieben. Bitte sprechen Sie uns an!
Einmalzahlung RÜRUP-Rente
Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Einmalzahlung in die RÜRUP-Rente (Schicht 1) noch im Dezember eventuell Ihre steuerlich geförderten Höchstbeträge voll ausnutzen können. Beiträge zum Versorgungswerk werden darauf ebenfalls angerechnet.
Vorgezogene Zahlung Krankenversicherungsbeitrag 2024
Wenn Sie den privaten Krankenversicherungsbeitrag für 2024 noch bis Mitte Dezember 2023 im Voraus bezahlen, bekommen Sie nicht nur einen Rabatt von Ihrer Versicherung (ca. 3%) sondern möglicherweise auch Vorteile in der Abzugsfähigkeit Ihrer sonstigen Versicherungsbeiträge im Jahr 2024, da diese grundsätzlich abzugsfähigen sonstigen Versicherungsbeiträge (LV/HV/UV) durch die vorgezogene Zahlung des Krankenversicherungsbeitrag erstmals Auswirkung hätten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach oder sprechen Sie uns an.
TopDigital-Auszeichnung 2023
Mit unserem Engagement in die Kanzlei-Digitalisierung konnten wir zum zweiten Mal unter Beweis stellen, dass wir den digitalen Standard der Steuerberatungs-Branche in hohem Maße erfüllen. Wir sind stolz, die TOPDigital Auszeichnung als eine von 25 Kanzleien in ganz Deutschland, mit 100 Punkte, erreicht zu haben.
Personelle Veränderung in der Kanzlei:
Wir freuen uns sehr, unsere neue Kollegin Frau Diana Friederichs in unserem Team begrüßen zu können. Frau Friederichs wird uns in der Verwaltung unterstützen. Wir wünschen ihr einen guten Start und viel Erfolg.