Wichtig! Für alle ca. 36 Millionen bundesdeutsche Grundstücke sind bis zum 30. Oktober 2022 Steuererklärungen abzugeben. Nähere Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.
Ihr Team STEUERrat Claudia Himmelsbach und Andrea Eck
Die neue Grundsteuerreform
In Deutschland müssen rund 36 Millionen Grundstücke sowie land-und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte.
Das heißt: Eigentümer/innen müssen für sämtliche Grundstücke Feststellungserklärungen in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgeben. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer, darunter auch Baden-Württemberg bereits Gebrauch gemacht.
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Ab dem 01. Juli 2022 kann die Feststellungserklärungen an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Einreichung dieser Erklärung soll ausschließlich auf digitalem Weg erfolgen. Als Abgabefrist ist derzeit der 31. Oktober 2022 vorgesehen. Es ist allerdings fraglich, ob diese Frist eingehalten werden kann… Für uns Steuerberater und auch für Sie als Steuerpflichtige/r bedeutet dies einen Berg an Zusatzarbeit, da rund 36 Millionen Grundsteuerwerte ermittelt werden müssen.
Wir möchten Ihnen bei dieser Verpflichtung zur Seite stehen und bieten Ihnen an, die Feststellungserklärungen für Sie zu erstellen und an die Finanzverwaltung zu übermitteln. In unseren nächsten Newslettern werden wir Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.
Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen im Überblick finden Sie unter folgender Website www.grundsteuerreform.de
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