Unser Januar-Newsletter
25. März 2021Unser März-Newsletter
25. März 2021Unser Februar-Newsletter
Wir halten Sie gerne mit topaktuellen Neuigkeiten auf dem Laufenden! Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ihr Team STEUERrat
Claudia Himmelsbach und Andrea Eck
Bitte beachten: Nachzahlungszinsen auf Steuernachzahlungen 2019 vermeiden
Sollten Sie bis Ende März 2021 noch keinen Einkommensteuerbescheid 2019 erhalten haben, raten wir Ihnen zur vorzeitigen freiwilligen Zahlung des von uns berechneten Nachzahlungsbetrags. Um die Zinsfestsetzung (0,5% p.M.) vollständig zu vermeiden, ist eine Zahlung noch im März 2021 wichtig, denn der Zinslauf beginnt ab 01.04.2021. Bitte benennen Sie Ihre Steuernummer, die Steuerart und das Jahr 2019 im Verwendungszweck für eine korrekte Zuordnung beim Finanzamt.
Änderungen zum neuen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende:
Am 08. Dezember 2020 haben die Tarifpartner für Medizinische Fachangestellte – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten die neuen Gehaltstabellen veröffentlicht, die nach Ende des aktuellen Tarifvertrages am 01. Januar 2021 in Kraft traten.
Die Tarifparteien einigten sich auf neue Gehälter, die in drei Stufen erhöht wurden.
seit 01.01.2021 um 6%
ab 01.01.2022 um 3%
ab 01.01.2021 um 2,6 %
Die Ausbildungsvergütungen stiegen ebenfalls seit dem 01.01.2021 in allen drei Ausbildungsjahren um 15 EUR monatlich auf: 880 EUR, 935 EUR und 995 EUR.
Ab 2022 steigen die Ausbildungsvergütungen in den drei Ausbildungsjahren auf 900 EUR, 965 EUR, 1.035 EUR und
ab 2023 jeweils auf 920 EUR, 995 EUR und 1.075 EUR. Der Gehaltstarif gilt bis Ende 2023.
Neu im Team: Melanie Holzer
Unser Team hat Zuwachs bekommen! Seit 01.02.2021 verstärkt Frau Holzer unser Team als Bachelor of Laws und wird sich künftig auch für Sie mit vollem Elan engagieren. Herzlich willkommen Frau Holzer in unserem Team!