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4. März 2024Unser März-Newsletter
3. April 2024Tarifeinigung: Mehr Gehalt für Medizinische Fachangestellte
Nach Ablauf der Erklärungsfrist steht das Ergebnis der Tarifverhandlung für Medizinische Fachangestellte (MFA) fest. Die Tarifparteien – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten – hatten sich am 20. Februar 2024 in Berlin auf folgende Anpassungen geeinigt:
- Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%. Über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%
- Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. März 2024 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 920 auf 965 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 995 auf 1.045 Euro und im dritten von 1.075 auf 1.130 Euro
- Darüber hinaus wurde eine einmalige, steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie für Auszubildende und vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte in Höhe von 500 Euro vereinbart. Diese muss spätestens bis zum 30. April 2024 ausbezahlt werden. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Höhe der Prämie nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und wer im Bezugszeitraum (März/April 2024) im Krankengeldbezug ist, hat ebenfalls Anspruch auf die Prämie
- Hinweis! Sofern Sie als Arbeitgeber bereits eine Inflationsausgleichsprämie an Ihre MitarbeiterInnen bezahlt haben, besteht aus dem neuen Tarifvertrag nur ein Anspruch aus der Differenz zwischen dem bisher bezahlten Betrag und 3.000 EUR, höchstens jedoch 500 EUR
- Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zehn Monate
Falls Sie sich arbeitsvertraglich tariflich gebunden haben oder freiwillig die Anpassung für Ihre MitarbeiterInnen vornehmen möchten, halten Sie bitte rechtzeitig vor Erstellung der Lohnabrechnungen mit uns Rücksprache. Unsere LohnsachbearbeiterInnen beraten Sie gerne.