Unser Januar-Newsletter
16. März 2023Unser März-Newsletter
10. Mai 2023Achtung: Scheinselbständigkeit bei Vertretungstätigkeit
Einführung der flächendeckenden Statusfeststellungen für freie Mitarbeit:
Durch ein sog. Statusfeststellungsverfahren wird von der deutschen Rentenversicherung geprüft, ob es sich bei einer Erwerbstätigkeit um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit handelt. Eine falsche Beurteilung des Beschäftigungsstatus kann für Unternehmen teuer werden, denn sie können durch die Sozialversicherung rückwirkend mit Beiträgen belastet werden. Eine Belastung des Arbeitnehmers mit dem hälftigen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen kann der Arbeitgeber aber grundsätzlich nur für die letzten drei Gehaltszahlungen nachholen. Darüber hinaus ist das nur möglich, wenn der Arbeitgeber ohne Verschulden den Beitragsabzug versäumt hat.
Im Rundschreiben des GKV Spitzenverband vom April 2022 wurde der Berufsgruppenkatalog unter anderem um den Bereich der Honorarärzte und Honorarpflegekräfte ergänzt. Diese stehen also ab sofort besonders im Fokus der Prüfung.
Wenn ein Vertretungsarzt in Ihrer Praxis tätig wird, muss ab sofort zu Beginn der Tätigkeit ein Statusfeststellungsverfahren in Gang gesetzt werden.
Die entsprechenden Vordrucke finden Sie unter folgendem Weblink:
Wichtig ist zudem, dass Sie unsere Lohnsachbearbeiter über die Tätigkeit der Vertretungsärzte vor Beginn der Tätigkeit informieren.
Wir als Steuerberaterinnen sind nicht zur Beratung und Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen befugt und auch nicht dafür versichert. Bei Fragen zur rechtlichen Beurteilung bitten wir Sie, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzubinden. Wir können und dürfen lediglich auf die Problematik hinweisen und ab sofort eine korrekte Vorgehensweise in der Sache einleiten.
Bei Fragen zu diesem wichtigen Thema dürfen Sie sich gerne an Ihre Lohnsachbearbeiterin wenden.