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Corona-Sonderzahlung bis 4.500 EUR steuerfrei
Der Bundestag hat Ende Mai das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Danach können Arbeitgeber aus bestimmten Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Dialyseeinrichtungen, Arzt- bzw. Zahnarztpraxen, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, ihren Angestellten bis Ende des Jahres, eine zusätzliche Prämie zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Höhe von bis zu 4.500 EUR steuerfrei auszahlen.
Achtung, wurde bereits die Corona-Prämie von 1.500 EUR voll oder teilweise ausbezahlt, ist dieser Betrag von der neuen Sonderzahlung abzuziehen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Lohnsachbearbeiter gerne zur Verfügung.