Unser Juli-Newsletter
3. August 2023Unser September-Newsletter
8. November 2023Wichtig! Nachzahlungszinsen auf Steuernachzahlung 2021 vermeiden
Sollten Sie bis Ende September 2023 noch keinen Einkommensteuerbescheid 2021 erhalten haben, raten wir Ihnen zur vorzeitigen freiwilligen Zahlung des von uns berechneten Nachzahlungsbetrags. Um die Zinsfestsetzung (1,8% p.a.) vollständig zu vermeiden, ist eine Zahlung noch im September 2023 wichtig, denn der Zinslauf beginnt ab 01.10.2023.Bitte benennen Sie Ihre Steuernummer, die Steuerart und das Jahr 2021 im Verwendungszweck für eine korrekte Zuordnung beim Finanzamt.
Einstellung Kanzleifax
Wir möchten Sie nochmals freundlich darauf aufmerksam machen, dass wir bereits seit dem 01. April 2023 unser Faxgerät abgemeldet haben und keine Faxe mehr empfangen und bearbeiten können.
Die folgenden Möglichkeiten stehen Ihnen zur Übermittlung von Belegen und Informationen zur Verfügung:
- E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter
- Unternehmen Online bzw. meine Steuern
- Postversand