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6. August 2024Unser August-Newsletter
2. September 2024Durchbruch des leidigen Themas Poolärzte im Notfalldienst und Sozialversicherung
Am Freitag, den 16.08.2024 haben sich die KBV-Spitze und Bundesarbeits- und Gesundheitsministerium geeinigt und eine entlastende Vereinbarung getroffen.
Grundsätzlich hat man sich darauf geeinigt, dass die Tätigkeiten der Vertragsärzte, bzw. deren Vertreter im Notfalldienst sozialversicherungsfrei gestellt werden.
Dies ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Der Vertretungsarzt bzw. Vertragsarzt rechnet die Tätigkeit im Notfalldienst mit seiner LANR ab. Die Verpflichtung zur Notdiensttätigkeit ist und bleibt delegierbar an einen Arzt mit entsprechender Qualifikation.
- Die Leistungen werden nach EBM abgerechnet und nicht nach Zeitaufwand. Es kann auch eine Sicherstellungspauschale bezahlt werden, um Notdienste mit niedriger Frequenz besetzen zu können.
- Es wird unabhängig von den Einnahmen ein Nutzungsentgelt für die Nutzung der KV-Einrichtung (Praxis, Fahrzeuge, Material…) vereinbart und bezahlt.
Umgang mit Altfällen:
Laut Mitteilung des KBV-Vizepräsidenten Hofmeister bleiben diese Fälle offen, bis eine gesetzliche Regelung hierzu zur Verfügung steht.
Die Einigung bezieht sich auf künftige wie auch vergangene Fallkonstellationen, die den obigen Maßstäben entsprechen. Damit dürften einige Altfälle nicht von der günstigen Entscheidung betroffen sein. Genaueres ist hier abzuwarten.
Sonstige Vertretungstätigkeiten:
Werden Vertretungstätigkeiten im Bereich Urlaub/Krankheit/Fortbildung durchgeführt, ist aus unserer Sicht weiterhin damit zu rechnen, dass es sich um nichtselbständige Tätigkeiten des Vertreters handelt, wenn die oben genannten Bedingungen hier nicht erfüllt sind. Hier ist weiterhin direkt ein Statusfeststellungsverfahren mit Prüfung der Versicherungsstatus durchzuführen.
Im Übrigen werden wir weiterhin die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren empfehlen, wenn die oben genannten Kriterien nicht vollständig erfüllt sind.
Bis wir zu den Vereinbarungen der KBV mit der deutschen Rentenversicherung konkrete Vorgehensweisen bekommen, werden wir wie folgt vorgehen:
Bitte senden Sie uns vor jeder Vertretungstätigkeit, die Sie für Ihren Notfalldienst in Anspruch nehmen, das beigefügte Formular ausgefüllt und unterzeichnet zurück.
In welcher Form ein Nutzungsentgelt von der KV vereinbart oder vorgegeben wird, wird in Kürze wohl bekannt gegeben werden.
Ihr Team STEUERrat
Claudia Himmelsbach und Andrea Eck