DIE GRUNDSTEUERREFORM 2022 KOMMT – WIR UNTERSTÜTZEN SIE

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

zur Umsetzung der Grundsteuerreform müssen rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Als Eigentümer eines bebauten/unbebauten Grundstücks (privatgenutzt / betrieblich / landwirtschaftlich / forstwirtschaftlich), Gebäudes oder einer Wohnung sind auch Sie unmittelbar betroffen und müssen jetzt handeln.

Bisher basiert die Grundsteuer auf Einheitswerten, welche vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden. Grund ist, dass die bisherigen Einheitswerte gleichartige Grundstücke unterschiedlichen bewerten. 

Für die Abgabe der Feststellungserklärung Ihrer Grundstücke, die in elektronischer Form erfolgen muss, öffnet die Finanzverwaltung lediglich ein schmales Zeitfenster zwischen Juli und Oktober 2022. Daher besteht schon jetzt Handlungsbedarf.

Sie können diese Erklärung gerne selbst elektronisch erstellen und ans Finanzamt versenden. Möchten Sie Unterstützung und Durchführung der Neubewertung und Erstellung der Steuererklärung von uns, dann erledigen wir das gerne für Sie.

Hierzu benötigen wir die schriftliche Auftragserteilung (bitte um zweimalige Unterzeichnung) und die „Auflistung Grundbesitz“ von Ihnen bis spätestens am 16.05.2022.

Da mit der Umsetzung eine Flut an Arbeit auf uns zukommt, müssen wir rechtzeitig mit der Umsetzung beginnen. Wir bitten Sie, unsere Zeitvorgaben dazu einzuhalten, um die Arbeiten innerhalb der geforderten Fristen erstellen zu können.

Nach Beauftragung an uns erhalten Sie entsprechend der Lage und Art der Grundstücke eine Checkliste mit den benötigten Angaben. Zur Vorbereitung der Unterlagen halten Sie bitte für jedes zu bewertende Grundstück folgende Unterlagen bereit:

  • bisheriger Grundsteuerbescheid
  • aktuellsten Grundbuchauszug
  • Einheitswertbescheid
ALLE BENÖTIGTEN UNTERLAGEN

Jetzt downloaden

1. Beauftragung Steuerberaterrahmen und Vergütungsvereinbarung:

2. Rückantwort Auflistung Grundbesitz Grundstücke:

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